Honorar

Mein Honorar beträgt in der Regel 125€ je Therapiesitzung (50 Minuten). Sollten Sie sich in einer besonderen Situation befinden und dies nicht möglich sein, kommen Sie bitte auf mich zu und wir finden eine Lösung. Meine Leistungen werden über den Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie abgerechnet und daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

Selbst finanzieren

Psychotherapie selbst bezahlen – warum sollte ich das machen?

Zwei Gründe:

Zum Einen, weil Ihre Seele es wert ist. Häufig geben wir Geld für alle möglichen Dinge aus, nur nicht für die wirklich Wichtigen. Das Investment in eine Psychotherapie ist ein Investment in Sie selbst, in Ihre psychische Gesundheit und dadurch in ein erfüllteres Leben. Es zahlt sich in mehrfacher Hinsicht für Sie aus.

Zum Anderen: Privat finanzierte Psychotherapie hat mehrere Vorteile. Sie sind frei von bürokratischem Aufwand, frei von Genehmigungsverfahren und Krankenkassenangelegenheiten. Sie verfügen über volle Kontrolle, Flexibilität und keinerlei Auskunftspflicht gegenüber Dritten. Sie profitieren außerdem von sehr kurzen Wartezeiten und entscheiden selbst, ob und wie häufig Sie Sitzungen in Anspruch nehmen wollen. Auch Ihre Themen können Sie frei wählen und ich als Therapeutin bin frei in meiner Methodenwahl und kann voll und ganz auf Sie eingehen.

Private Krankenkasse

Sollten Sie privat krankenversichert sein, kann die Psychotherapie unter Umständen anteilig erstattet werden. Diese Erstattung ist in der Regel jedoch sehr gering. Hier kommt es vor allem darauf an, über welche Zusatzversicherungen im Bereich „Heilpraktiker für Psychotherapie“ Sie verfügen. Bitte prüfen Sie dies vor Therapiebeginn und holen alle nötigen Informationen proaktiv bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie können die Unterlagen gern mit in die Praxis bringen und ich bin Ihnen soweit möglich behilflich.

Bitte beachten Sie, dass auch hier die Therapie privat in Rechnung gestellt wird und Sie selbst die Erstattung über die private Krankenkasse vornehmen.

Ausfallhonorar

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine rechtzeitig ab – d.h. bis maximal 48h vor dem Termin. Sollten Sie später als 48h vor dem Termin absagen, bin ich berechtigt, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 95€ in Rechnung zu stellen. Dies ist in vielen Praxen gängig und dient neben der Planbarkeit vor allem dazu, dass man genügend Zeit hat, um anderen die frei gewordenen Termine zur Verfügung zu stellen.