Honorar
Mein Honorar beträgt in der Regel 153€ je Therapiesitzung (50 Minuten) und orientiert sich an der offiziellen Gebührenordnung für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen (GOÄ/GOP, Stand: 2024). Sollten Sie sich in einer besonderen Situation befinden und dies nicht möglich sein, kommen Sie bitte auf mich zu und wir finden eine Lösung. Meine Privatleistungen über den Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Selbst finanzieren
Psychotherapie selbst bezahlen – warum sollte ich das machen?
Zwei Gründe:
Zum Einen, weil Ihre Seele es wert ist. Häufig geben wir Geld für alle möglichen Dinge aus, nur nicht für die wirklich Wichtigen. Das Investment in eine Psychotherapie ist ein Investment in Sie selbst, in Ihre psychische Gesundheit und dadurch in ein erfüllteres Leben. Es zahlt sich in mehrfacher Hinsicht für Sie aus.
Zum Anderen: Privat finanzierte Psychotherapie hat mehrere Vorteile. Sie sind frei von bürokratischem Aufwand, frei von Genehmigungsverfahren und Krankenkassenangelegenheiten. Sie verfügen über volle Kontrolle, Flexibilität und keinerlei Auskunftspflicht gegenüber Dritten. Sie profitieren außerdem von sehr kurzen Wartezeiten und entscheiden selbst, ob und wie häufig Sie Sitzungen in Anspruch nehmen wollen. Auch Ihre Themen können Sie frei wählen und ich als Therapeutin bin frei in meiner Methodenwahl und kann voll und ganz auf Sie eingehen.
Private Krankenkasse
Sollten Sie privat krankenversichert sein, kann die Psychotherapie über den Heilpraktiker für Psychotherapie unter Umständen anteilig erstattet werden. Diese Erstattung ist in der Regel jedoch sehr gering. Hier kommt es vor allem darauf an, über welche Zusatzversicherungen im Bereich „Heilpraktiker für Psychotherapie“ Sie verfügen. Bitte prüfen Sie dies vor Therapiebeginn und holen alle nötigen Informationen proaktiv bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie können die Unterlagen gern mit in die Praxis bringen und ich bin Ihnen soweit möglich behilflich.
Bitte beachten Sie, dass auch hier die Therapie privat in Rechnung gestellt wird und Sie selbst die Erstattung über die private Krankenkasse vornehmen.
Ausfallhonorar
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine rechtzeitig ab – d.h. bis maximal 48h vor dem Termin. Sollten Sie später als 48h vor dem Termin absagen, bin ich berechtigt, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 95€ in Rechnung zu stellen. Dies ist in vielen Praxen gängig und dient neben der Planbarkeit vor allem dazu, dass man genügend Zeit hat, um anderen die frei gewordenen Termine zur Verfügung zu stellen.
Änderung der abrechnungsart
- voraussichtlich ab herbst 2027-
Hinweis nur für neue Patientinnen: Zur Zeit befinde ich mich in der Endphase meiner Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin. Sobald ich das Staatsexamen bestanden und damit meine Approbation erlangt haben werde, darf ich nicht länger als Heilpraktikerin für Psychotherapie tätig sein. Meine therapeutischen Bemühungen werden dann einzig als Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkunde analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie angeboten und abgerechnet. Meine Berufsbezeichnung wird sich also ändern.
Voraussichtlich ab Herbst 2027 wird es daher möglich sein, dass Therapiekosten von privaten Krankenkassen überwiegend übernommen werden. Auch der Weg des so genannten Kostenerstattungsverfahrens für gesetzliche Krankenkassen wird voraussichtlich dann verfügbar sein. Sie haben die Möglichkeit, Therapiekosten begrenzt bis Herbst 2027 selbst zu tragen und ab Herbst 2027 dann zu versuchen, in eine Kostenübernahme zu wechseln; für diese Möglichkeit und eine Kostenübernahme kann jedoch ausdrücklich keine Garantie gegeben werden.
Wenn Sie Sitzungen gern selbst bezahlen möchten, ist das selbstverständlich möglich.
