Kosten einer Psychotherapie

Honorar

Die Kosten betragen 125 € je Sitzung von ca. 50 Minuten. Die Kosten werden in der Regel selbst bezahlt. Mein Honorar orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ). Meine Leistungen werden über den Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie abgerechnet. Sie werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine teilweise Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen und/oder der Beihilfe ist unter Umständen möglich je nach Ihrem individuellen Tarif, bitte erkundigen Sie sich vorher eigenständig.

Sollten Sie sich in einer besonderen Lage befinden, können wir über die Kosten sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden. Bitte kommen Sie dazu aktiv auf mich zu.

Psychotherapie selbst bezahlen – warum sollte ich das tun?

Investition in sich selbst

Zum einen, weil Ihre Seele es wert ist. Häufig geben wir Geld für alle möglichen Dinge aus, nur nicht für die wirklich Wichtigen. Das Investment in eine Psychotherapie ist ein Investment in Sie selbst, in Ihre psychische Gesundheit und dadurch in ein erfüllteres Leben. Es zahlt sich im Idealfall in mehrfacher Hinsicht für Sie aus. Sie investieren dabei in eine professionelle Beziehung und in einen geschützten Raum, in dem es ausschließlich um Sie und Ihre Themen geht. Psychotherapie wirkt über den zwischenmenschlichen Prozess, über die Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit.

Diskretion und Freiheit

Selbst finanzierte Psychotherapie hat zum anderen mehrere organisatorische Vorteile. Sie sind frei von bürokratischem Aufwand, frei von Genehmigungsverfahren und Krankenkassenangelegenheiten. Sie verfügen über volle Kontrolle, Flexibilität und keinerlei Auskunftspflicht gegenüber Dritten. Sie profitieren außerdem von einem unmittelbaren Beginn (sehr kurze Wartezeit) und entscheiden selbst, wie häufig Sie Sitzungen in Anspruch nehmen wollen. Auch Ihre Themen können Sie frei wählen und ich als Therapeutin bin frei von der Abhängigkeit einer Kostenübernahme. So kann ich voll und ganz auf Sie und Ihre Themen eingehen.

Regelung zum Ausfallhonorar

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine rechtzeitig ab – d. h. bis maximal 48 Stunden vor dem Termin. Sollten Sie später als 48 h vor dem Termin absagen, bin ich berechtigt, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 95 € in Rechnung zu stellen. Dies ist in vielen Praxen gängig und dient neben der Planbarkeit vor allem dazu, dass man genügend Zeit hat, um anderen die frei gewordenen Termine zur Verfügung zu stellen.

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